Versicherungswertermittlungen

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass vereinbarte Versicherungssummen im Schaden – selten, aber immer wieder – nicht dem Bedarf entsprechen.  Hierdurch werden Schäden über den Versicherungsvertrag nur anteilig gedeckt und führen zu unnötigem Konfliktpotenzial.

Darüber hinaus ist zur konkreten Summenbestimmung und Prämienabrechnung je nach Versicherungskonzept eine nachträgliche Summenmeldung möglich. Eventuell falsch gemeldete Werte können zu möglichen Kürzungen bei Entschädigungsleistungen führen. Für Versicherer bedeuten zu geringe Versicherungssummen nicht risikoadäquate Prämieneinnahmen. Eine Unterdeckung liegt demnach nicht im Interesse der Parteien. Aus diesem Grund empfehlen wir detaillierte Versicherungswertermittlungen auch vor einem Schadenereignis zur Sicherstellung der richtigen Summenmeldung.

Im Sinne unserer Serviceleistung unterbreiten wir kleineren Unternehmen die Möglichkeit, sich von uns beraten und entsprechend passende Versicherungssummen ermitteln zu lassen.

Der Versicherungswert ist bei den sogenannten „Kleinbetriebsunterbrechungsbedingungen“ (KBU) oft an den Sachvertrag gebunden. Dies soll vollen vereinfachten Deckungsschutz für kleinere Betriebe bieten und die Vertragsabwicklung vereinfachen. Hierdurch entsteht allerdings auch ein gewisses Risikopotenzial, denn die Ermittlung der richtigen Sachversicherungssumme ist deutlich aufwendiger als z. B. die konkrete BU-Summe. Ist die Summe des Sachvertrages nicht ausreichend, kann sich dies im Schadenfall zusätzlich negativ auf die Entschädigungsleistung der BU-Deckung auswirken.

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