Unter besonderen Bedingungen, beispielsweise bei hoheitsrechtlichen Eingriffen, kann u. a. ein Betriebsgrundstück abzugeben sein. Dies kann Teile des Betriebes betreffen oder das gesamte Grundstück. Auch die zeitliche Beanspruchung kann variieren oder dauerhaft erfolgen. Hieraus können hohe betriebswirtschaftliche Folgeschäden entstehen.Wir ermitteln die entsprechenden Schäden und Verlagerungskosten, bewerten Restwerte und berechnen den Mehraufwand für die Schaffung von Provisorien. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse zum Entschädigungs- und Enteignungsgesetz, die zur betriebswirtschaftlichen Bewertung unabdingbar sind. Juristische Beratungen sind nicht Gegenstand unserer Leistungen.
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