Feststellung der Höhe von Warenschäden

Bei der Feststellung der Höhe von Warenschäden ist zunächst der mengenmäßige Umfang zu ermitteln. Dies ist bei einem Schadenereignis oft nur noch buchhalterisch möglich ist.

Die Bewertung des mengenmäßigen Warenschadens erfolgt dann nach den verschiedenen versiche- rungsvertraglichen oder sonstigen Zielvorgaben.

Beispiele:

  • Ursprünglicher Einstandspreis,
  • Wiederbeschaffungspreis zu einem bestimmten Zeitpunkt,
  • Verkaufspreis mit und ohne Berücksichtigung durch Nichtlieferung ersparter Kosten,
  • Restwertermittlungen und Unterstützung bei Resteverwertungen,
  • Versicherungswertermittlungen,
  • u.a.

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