Bei der Feststellung der Höhe von Warenschäden ist zunächst der mengenmäßige Umfang zu ermitteln. Dies ist bei einem Schadenereignis oft nur noch buchhalterisch möglich ist.
Die Bewertung des mengenmäßigen Warenschadens erfolgt dann nach den verschiedenen versiche- rungsvertraglichen oder sonstigen Zielvorgaben.
Beispiele:
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