Feststellung der Höhe von Betriebsunterbrechungsschäden

Wird ein Unternehmen z. B. durch ein eigenes Schadenereignis oder durch ein Schadenereignis bei einem Zuliefer- oder Abnehmerbetrieb unterbrochen, können laufende Kosten und Gewinne nicht mehr erwirtschaftet werden. Es kann ein existentieller Schaden für das Unternehmen drohen. Wir ermitteln die Höhe des Unterbrechungsschadens und beraten Sie bezüglich schadenmindernder Maßnahmen in enger Abstimmung mit den technischen Sachverständigenkollegen. So kann der Betrieb schnellstmöglich wieder aufgenommen, der drohende Schaden minimiert und Kundenverluste vermieden werden.

Wichtig: Eine ausreichende Versicherungssumme ist von zentraler Bedeutung. Lesen Sie hier mehr dazu.

Neben fortlaufenden Kosten können auch Schäden durch sogenannte Mehrkosten entstehen, die versicherungstechnisch von Schadenminderungskosten zu trennen sind. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung, Erfassung und Feststellung auch dieser Schadenpositionen.

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